Kindertagesbetreuung – eine bewegte Geschichte

von Renate Thiersch

2025

Im Bestreben um mehr Gleichberechtigung wurden in den letzten 30 Jahren auch die Be­dingungen für die Ver­einbarkeit von Familien- und Berufs­arbeit für die Eltern junger Kinder in den alten Bundes­ländern durch den Ausbau der Kinder­tages­betreuung wesentlich verbessert. Es besteht inzwischen ein Rechts­anspruch auf einen Kinder­garten- bzw. Krippen­platz, längere Betreuungs­zeiten werden angeboten und die inhaltliche Arbeit hat sich weiter­entwickelt. Gegenwärtig sind diese Ent­wicklungen durch den Personal­mangel und durch schwierige strukturelle Bedingungen in den Kindertages­einrichtungen massiv bedroht (vgl. z.B. Bertelmann-Stiftung 2023). Hier soll die historische Entwicklung der Kindertages­betreuung vor dem Hintergrund der Frage nach der Ver­einbarkeit von Familien- und Berufs­arbeit skizziert werden.

Als die Vereinbarkeit nicht gewollt war

Bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts war in Deutschland eine geschlechter­hierarchische Arbeits­teilung dominant, bei der Kinder­erziehung in den Aufgaben­bereich der Frauen fiel. Auch in den 1950er und 1960er Jahren war die Allein­verdiener- bzw. Haus­frauen-Familie in West­deutschland – anders als in der DDR – politisch gewollt. Später gewann das Phasen­modell, in dem die Frauen während der Kinder­phase in ihrer Berufs­arbeit pausieren, an Einfluss. Für kleine Kinder galt die Betreuung in der Familie, d.h. faktisch durch die Mütter, als die geeignetste. Zur er­gänzenden Anregung für die Kinder gab es das Betreuungs­modell des Kinder­gartens mit Vor- und Nachmittags­betreuung (z.B. von 8 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr) und einer Mittags­pause, in der die Kinder zum Mittag­essen nach Hause gingen.

Berufstätige Mütter wurden nicht selten als Raben­mütter bezeichnet. In wohl­habenden Familien konnten sich berufstätige Frauen Kinder­mädchen oder sonstige Dienst­boten leisten. Arbeiterinnen und vor allem allein­erziehende Frauen bemühten sich um einen der wenigen Plätze in einer Ganz­tages­einrichtung oder sie trafen Ab­sprachen mit Verwandten (vor allem Großmüttern) oder Nachbarinnen, die die Kinder dann betreuten.

Für die Kinder von Hausfrauen und die Kinder von arbeitenden Müttern der Unter­schicht gab es zwei Stränge der Kinder­tages­betreuung, die sich bis ins 18. Jahr­hundert zurück­verfolgen lassen (Thiersch 2018: 783f) – zum einen die Kindergärten mit einer familien­ergänzenden Vor- und Nachmittags­betreuung und zum anderen die Ganz­tages­einrichtungen mit einem Betreuungs­umfang von 8 bis 10 Stunden.

In die Ganztageseinrichtungen gingen hauptsächlich Kinder aus prekären Verhältnissen. Die Zweiteilung der Kinder­betreuungs­angebote wirkte de facto als schicht­spezifische Selektion. Ganz­tages­einrichtungen waren in der Regel schlechter aus­gestattet als Kinder­gärten. In den Kinder­gärten arbeiteten Kinder­gärtnerinnen, die von un­gelernten Helferinnen unterstützt wurden. In den Ganz­tages­einrichtungen, von denen es in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundes­ländern wenige gab, arbeiteten neben den Helferinnen vor allem Kinder­pflegerinnen. Überall arbeiteten aus­schließlich Frauen, Männer waren bis 1972 in Kinder­tages­einrichtungen generell nicht tätig.

Engagement für eine Verbesserung der Ver­einbarkeit von Beruf und Familie

In den 1970er Jahren forderten die Frauen der (zweiten) Frauen­bewegung mit der Gleich­berechtigung auch die Beteiligung an der Erwerbs­arbeit ein. Sie forderten mehr Plätze in der Kinder­tages­betreuung oder in der neuen Betreuungs­form der Kinder­tages­pflege. Diese Impulse bewirkten zusammen mit der Bildungs­reform, dass die Betreuungs­einrichtungen ausgebaut wurden. Aller­dings dauerte es noch mehr als 20 Jahre, bis die Erwerbs­tätigkeit von Müttern und die institutionelle Kinder­betreuung gesell­schaftlich akzeptiert waren. Dazu hat neben der Frauen­bewegung auch die wirtschafts­politisch motivierte Forderung nach vermehrter Frauen­erwerbs­tätigkeit beigetragen, die von der Europäischen Union (EU) unterstützt wurde. Der Blick auf andere EU-Länder zeigte, dass es vielfach umfang­reichere Kinder­tages­betreuungs­systeme gab. Nach der deutschen Wieder­vereinigung wurde die Auf­recht­erhaltung der Betreuungs­lage in der DDR zur Heraus­forderung, denn dort waren die Kinder­tages­einrichtungen gut ausgebaut, weil die Berufs­tätigkeit von Frauen offiziell als Recht anerkannt war.

1996 wurde der Anspruch auf einen Kindergarten­platz für Kinder ab dem voll­endeten dritten Lebensjahr rechtlich verbindlich (§ 24 Abs. 3 SGB VIII). Überall in Baden-Württemberg wurden neue Kinder­garten­plätze geschaffen. Aus der Nachfrage nach längeren Betreuungs­zeiten entstanden neue, den individuellen Be­dürfnissen angepasste Betreuungs­modelle, wie verlängerte Öffnungs­zeiten (bis 13.30 oder 14 Uhr mit oder ohne Mittagessen) und zunehmend auch Ganz­tages­plätze. Bedarfs­erhebungen in Bezug auf Kinder­zahlen und Betreuungs­zeiten wurden Standard­elemente der Kinder­garten­planung. Seit Mitte der 1990er Jahre integrierten viele Ein­richtungen in ihren Gruppen die unterschiedlichen Betreuungs­modelle, die Selektion nach Betreuungs­bedarf entfiel. Die über­greifende Be­zeichnung Kita ersetzte die Begriffe Kinder­garten und Kinder­tagesstätte.

Die Aufgaben der Kindertagesbetreuung erweiterten sich: Die Betreuung für Kinder unter drei Jahren wurde als not­wendig sowie für die Kinder als nicht schädlich anerkannt und seit 2013 in einem Rechts­anspruch (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). festgelegt. Auch für Schul­kinder wurde die Betreuung ausgebaut, die „Verlässliche Grund­schule“ und die „Flexible Nachmittags­betreuung“ wurden eingeführt.

Der Ausbau der Kitas und Schulen und die Einführung von längeren Betreuungs­zeiten galten in den 1990er Jahren als Maßnahmen der Frauen­politik, denn es waren zuerst die Frauen, die die Ver­einbarkeit von Erwerbs- und Familien­arbeit einforderten. Aber inzwischen ist deutlich geworden, dass sich die Geschlechter­rollen insgesamt verändert haben und dass die Vereinbarkeits­thematik ebenso die Männer bzw. die weiteren Elternteile/ Sorgeberechtigten angeht, die Ver­antwortung für die Erziehung übernehmen und sich an der Betreuung der Kinder beteiligen. Vereinbar­keit ist ein wichtiges Thema für alle, die Kinder betreuen und versorgen – für Frauen, Männer, queere Personen. Wie Eltern die Anteile von Berufs- und Familien­arbeit jeweils gewichten, wird individuell vor dem Hinter­grund gesell­schaftlicher Rahmen­bedingungen bestimmt und aus­gehandelt; abhängig von den Lebens­entwürfen der Beteiligten, den wirtschaftlichen Be­dingungen und natürlich auch von der Ein­schätzung der Bedürfnisse der Kinder.

Leistungen der Kindertages­betreuung und gegen­wärtige Heraus­forderungen

Aufgabe der Politik, der Träger von Kitas und der Fachkräfte der Früh­pädagogik ist es, durch ein aus­reichendes, angemessenes und verlässliches Betreuungs­angebot die Vereinbar­keit von Familien- und Berufs­arbeit zu ermöglichen und gleich­zeitig Bedingungen für eine gute Bildung und Erziehung der Kinder in der Kita und in den Familien zu schaffen. Kindertages­betreuung ist ein wichtiges Element dafür, dass die Eltern junger Kinder die Chance haben, ihre indi­viduellen Lebens­entwürfe in der Verbindung eines guten Familien­lebens, einer guten Entwicklung ihrer Kinder und einer be­friedigenden Erwerbs­arbeit zu verwirklichen.

Dadurch, dass Kindertages­betreuung Eltern ermöglicht, ihrer Erwerbs­tätigkeit in allen Bereichen der Wirtschaft, Verwaltung usw. nachzugehen, leistet sie einen wesentlichen Beitrag für die Leistungs­fähigkeit der Wirtschaft und das Funktionieren der Gesell­schaft. Kinder­tages­betreuung ist quasi ein genereller Stabili­sator der Erwerbs­beteiligung.

Wichtig ist, die Betreuungsangebote auf die Lebens­situation und die Entwürfe der Er­wachsenen abzustimmen. Die Aufgaben der Eltern junger Kinder – ihren Alltag zu gestalten, sie zu erziehen und für ihr Wohl zu sorgen – sind anspruchs­voll und es ist wichtig, das anzuerkennen. Viele Eltern brauchen in dieser Zeit neben einer aus­reichenden Betreuung auch eine angemessene temporäre Redu­zierung der Arbeits­zeit.

Entscheidend ist, dass für die Kinder eine gute Betreuung, Bildung und Erziehung geboten wird, denn gerade die jungen Kinder befinden sich in einer sehr sensiblen Entwicklungs­phase. Die Kinder verbringen in der Tages­betreuung inzwischen sehr viel Zeit; viele Kinder gehen vier oder fünf Jahre in die Kita und sind dort vom Morgen bis zum späten Nach­mittag. Daraus ergibt sich, dass die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Ein­richtungen den kindlichen Be­dürfnissen ent­sprechen muss. Auch die Diversität der Familien und ihrer Lebens­lagen und die wachsenden An­forderungen an die Kompetenzen von Heran­wachsenden, für die in der Kita die Basis gelegt werden soll, stellen Heraus­forderungen für die Qualität der früh­pädagogischen Arbeit dar. Um solche Qualität zu gewähr­leisten, braucht es ausreichendes und qualifiziertes Personal, durch­dachte Konzeptionen, aus­reichende und gut aus­gestattete Räume, eine an­gemessene Gestaltung des Kita-Alltags, eine intensive Zusammen­arbeit mit den Eltern und nicht zuletzt eine ausreichende Vor- und Nach­bereitungs­zeit. Die Themen der Kita-Arbeit haben sich auf Grund des Bildungs­auftrags erweitert: Sprache, aber auch Natur­wissenschaften werden ein­bezogen und eine neue Ko­operation mit den Schulen wird realisiert. Die Ausbildung für die in Kitas Tätigen wurde nach und nach pro­fessionalisiert, zunächst durch die Fach­schul­ausbildung und dann durch die Einführung von Hochschul­studiengängen für Früh­pädagogik/ Kindheitspädagogik. Zudem haben die Forschungen im Bereich der Kinder­tages­betreuung stark zugenommen, so dass inzwischen zu vielen Themen empirisch gesicherte Daten vorliegen.

Vielerorts hat sich auch in Baden-Württemberg eine Kindertages­betreuung mit relativ langer Betreuungs­zeit und mittlerer bis guter Betreuungs­qualität etabliert. Diese positiven Ent­wicklungen erscheinen gegenwärtig vor allem durch den Personal­mangel gefährdet: Die Ein­richtungen sind zu Not­betreuungen unter ungenügenden Bedingungen oder zur kurz­fristigen oder gar lang­fristigen Ver­kürzung der Betreuungs­zeiten gezwungen. Gleich­zeitig werden gering qualifizierte Ersatz­kräfte ein­gesetzt, worunter die Qualität der pädagogischen Arbeit leidet. Durch den Verlust der Verlässlichkeit der Betreuung werden die Ver­einbarkeits-Arrangements vieler Eltern aus den Angeln gehoben. Das Ver­trauen in die Kitas geht verloren und die für breite Teile der Ge­sellschaft konstitutive Erwartung der Vereinbar­keit von Familie und Beruf wird mehr und mehr außer Kraft gesetzt.

Es steht zu hoffen, dass diese Entwicklung durch die Bündelung aller Kräfte auf­gefangen werden kann. Dazu müssen sich nicht nur genügend motivierte und qualifizierte Mit­arbeitende finden, sondern es muss sich auch die Ein­sicht durchsetzen, dass Kinder­tages­betreuung ein bedeutsames Fundament für die gesamte ge­sellschaftliche Ent­wicklung ist, für dessen Stabilität mehr finanzielle und organisationale Ressourcen als bisher nötig sind.

1 Der Beruf der Kindergärtnerin war einer der wenigen ursprünglich ausschließlich von Frauen aus­geübten Ausbildungs­berufe. Voraus­setzung war die Mittlere Reife, d.h. vor der Bildungs­reform 1970 ein für Frauen hohes Bildungs­niveau. Daneben arbeiteten viele Diakonissen und Ordens­schwestern in den Kinder­gärten. 2 Deren Ausbildung setzte den Hauptschul­abschluss voraus, die Aus­bildung bezog sich mehr auf pflegerische Tätigkeiten.

Literatur:
Bertelsmann-Stiftung (2023): Fachkräfte-Radar für Kita und Grundschule 2023. https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/fachkraefte-radar-fuer-kita-und-grundschule-2023

Thiersch, Renate (2018): Kindertagesbetreuung – Frühpädagogik. In: Otto, H.-U./Thiersch. H. (Hrsg.): Handbuch Soziale Arbeit. 6. Auflage. München: Reinhardt, S. 780 - 794.

Zitationsvorschlag:
Thiersch, Renate 2025: Kindertagesbetreuung – eine bewegte Geschichte. In: tifs-Einwürfe. Tübinger Institut für gender- und diversitätsbewusste Sozialforschung und Praxis e.V. Verfügbar unter: https://www.tifs.de/tifs-einwuerfe/kindertagesbetreuung-bewegte-geschichte [Abgerufen am Datum].